Bodeninitiative angenommen, aber Gegenvorschlag kommt durch

Knapper geht‘s fast nicht mehr: In der Urnenabstimmung vom 26. November wurde zwar die Bodeninitiative angenommen, jedoch – mit nur 4 Mehr-Stimmen – auch der Gegenvorschlag des Gemeinderats. Bei der Stichfrage haben sich die Stimmenden schliesslich für den Gegenvorschlag entschieden. Damit kann die Gemeinde weiterhin Land in der Arbeits- und Wohnzone verkaufen. Nur noch im Baurecht abgeben darf sie lediglich Land in der Zone für öffentliche Zwecke sowie in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen.

In Zahlen: 862 Personen stimmten der Bodeninitiative zu, 828 lehnten diese ab. Den Gegenvorschlag nahmen 840 Personen an, 836 lehnten diesen ab. Damit wurden beide Vorlagen angenommen. In der Stichfrage, welche der beiden Varianten in Kraft treten soll, obsiegte der Gegenvorschlag mit 860 Stimmen relativ deutlich. Die Initiative kam auf 800 Stimmen.

Beachtenswert aus Sicht der Initianten ist, dass ihre Vorlage mehr Ja-Stimmen auf sich vereinte als der Gegenvorschlag. Sie finden: Zumindest können wir uns zu Gute halten, ein wichtiges kommunales Thema lanciert zu haben, das Hochdorf weiterhin beschäftigen wird.

Grundsätzlich bedauert das Initiativkomitee den Entscheid, schliesslich hat es den Gegenvorschlag als Verwässerung der Initiative bekämpft. Das Ergebnis stellt für den Gemeinderat freilich keinen Freipass dar – er ist in der Pflicht, in Zukunft gut zum verbleibenden gemeindeeigenen Boden Sorge zu tragen.

An der gemeinsamen Sitzung vom 27. November gelangten VAH/GB und SP zu folgendem Fazit:

  • Das Initiativkomitee akzeptiert das Abstimmungsergebnis, ohne eine Nachzählung zu verlangen.
  • Das äusserst knappe Resultat und vor allem der Umstand, dass die Initiative schliesslich mehr Stimmen erhielt als der Gegenvorschlag, nehmen den Gemeinderat in die Pflicht. Das Initiativkomitee sieht sich legitimiert, an den Gemeinderat klare Erwartungen zu stellen:
    1. Eine aktive Einbindung in die Reglementsausarbeitung. Das könnte konkret heissen: Einsicht in den Entwurf mit der Möglichkeit der Einflussnahme.
    2.  Landverkäufe sollen dem Volk auch dann zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn sie unter der Finanzkompetenz (aktuell CHF 1.1 Mio.) liegen. Das ist umso wichtiger, als dass Hochdorf kein Gemeindeparlament hat, das die laufenden Geschäfte des Gemeinderats begleitet und prüft. (Anmerkung: Beim Kindergartenprojekt im Frühjahr 2015 wurde das so praktiziert).

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.