Keinen alternativen Standort für Antenne vorgeschlagen

Mitte April 2021 hat der VAH/Grüne Hochdorf in einem offenen Brief Fragen zur geplanten Mobilfunktantenne am südlichen Ortseingang von Hochdorf gestellt. Mit Datum vom 29. April 2021 hat die zuständige Gemeinderätin Gaby Oberson (SP) die Fragen beantworten. Wir veröffentlichen den Brief nachfolgend im Wortlaut.

(Anrede)

Wie ich euch per Mail bestätigt habe, habe ich eure Fragen zum Thema Neubau Mobilfunkanlage Swisscom, Standort Luzernstrasse, Parzelle 123 der (SBB} erhalten. In diesem Schreiben nehme ich gerne Bezug auf die von euch gestellten Fragen.

Ist der Schutz des Ortsbildes gewährleistet?

Diese Prüfung wird durch die Gemeinde und kantonale Fachstellen im Baubewilligungsverfahren vorgenommen. Der Projektstandort liegt jedoch nicht innerhalb eines qualifizierten Ortsbilds und es sind keine geschützten oder schützenswerten Objekte unmittelbar betroffen (Art.15 Absatz 2 des neuen Bau- und Zonenreglements, Hochdorf).

Zonenkonformität, Abstände, Sicherheit etc.

Mobilfunkanlagen sind baubewilligungspflichtige Anlagen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes. Genau diese vorgenannten Themen werden bei einem Baugesuch von Amtes wegen durch die Gemeinde und die kantonalen Fachstellen geprüft. Das Baugesuch für die Mobilfunkanlage wurde eingegeben. Das Baubewilligungsverfahren ist am Laufen und gleichzeitig werden die entsprechenden baurechtlichen Prüfungen vorgenommen. Aufgrund dieser Tatsache {laufendes Verfahren} kann ich eure Fragen zu den Themen Zonenkonformität, Abstände und Sicherheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Welche Standorte wurden für diese Antenne evaluiert?

Mobilfunkantennen werden als ein Teil der technischen Infrastruktur des Baugebietes betrachtet und sind grundsätzlich in der Bauzone zonenkonform. Als geeignete alternative Standorte bieten sich prioritär die Arbeitszonen an. Im Umkreis von 200 m des evaluierten Standortes ist keine Arbeitszone vorhanden. Innerhalb der Bauzone sind im Umkreis von 200 m des evaluierten Standorts ausschliesslich Wohngebiete für mögliche Alternativstandorte betroffen. Deshalb hat im 2019 der Gemeinderat der Swisscom auf die Bekanntgabe eines alternativen Standorts an die Swisscom verzichtet.

In der Vereinbarung zwischen dem Kanton Luzern (Raum und Wirtschaft (rawi) sowie Umwelt und Energie (uwe)), dem Verband Luzerner Gemeinden und den Mobilfunkbetreibenden Swisscom, Sunrise sowie Orange ist definiert, dass die Gemeinde im Umkreis von 200 m (Perimeter für Alternativstandorte, um eine funktechnisch gute Versorgung zu gewährleisten) einen anderen Standort vorschlagen kann.

Ich hoffe mit diesen Antworten zum Klären der Fragen einen Teil beigetragen zu haben.

Gaby Oberson

Gemeinderätin Bau, Verkehr und Umwelt

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