Am 10. Juni entscheiden die Stimmenden von Hochdorf an der Urne über das «Reglement über die Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Hochdorf». Das Initiativkomitees «Boden behalten – Hochdorf» empfiehlt, bei dieser Frage «demonstrativ leer einzulegen», wie es in einer Stellungnahme schreibt. Der Verein Aktives Hochdorf (VAH) schliesst sich dieser Haltung an.
Stellungnahme des Initiativkomitees:
In der Abstimmung vom 26. November 2017 zur Bodeninitiative wurde der Gegenvorschlag des Gemeinderates mit gerade mal 4 Mehrstimmen äusserst knapp angenommen. Angesichts dieses Zufallsergebnisses forderten die Initianten in der Vernehmlassung zum Reglement, dass der Gemeinderat bei Landverkäufen immer zuerst die «Abgabe im Baurecht» prüft und dass er diese Option grundsätzlich favorisiert. Damit wären Landverkäufe nach wie vor noch möglich, aber die «Abgabe im Baurecht» bekäme ein stärkeres Gewicht.
Der Gemeinderat wollte davon jedoch nichts wissen, denn dies sei ja schliesslich nicht Inhalt des Gegenvorschlages gewesen. Das mag juristisch stimmen. Mit dieser Haltung brüskiert der Gemeinderat jedoch jene 862 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche am 26. November 2017 für die Initiative gestimmt hatten.
Deshalb und weil sich mit dem Reglement über die gemeindeeigenen Grundstücke an der bisherigen Praxis quasi nichts ändert, empfiehlt das Initiativkomitee den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern demonstrativ «leer» einzulegen.
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Die Rechnung 2017 der Gemeinde Hochdorf mit der beantragten Verwendung des Ertragsüberschusses empfiehlt der VAH zur Annahme.
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An der Orientierungsversammlung des Gemeinderats Hochdorf vom 28. Mai 2018 hat Co-Präsidentin Gabi Copes folgende Stellungnahme für die Grünen/VAH für die Abstimmungen vom 10. Juni abgegeben:
Die Grünen/VAH empfehlen ein Ja zur Gemeinderechnung 2017 und die Verwendung des Ertragsüberschusses. Trotzdem möchten wir die Gemeinde darauf hinweisen, dass man mit dem Überschuss den Einbau von Solarkollektoren für die Beheizung des Schwimmbeckens in der Badi Baldegg prüfen soll. Dies würde die Badesaison verlängern und dem Schulschwimmunterricht und der Bevölkerung zu gut kommen.
Weiter empfehlen wir, bei der Abstimmungsfrage über die «Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Hochdorf» den Stimmzettel leer einzulegen. Weil das Reglement, das aus der Annahme des Gegenvorschlags bei der Abstimmung im vergangenen November zu wenig griffig ist. Würde die Gemeinde bei einem Landverkauf immer zuerst die Abgabe im Baurecht prüfen, könnten auch wir hinter dem Reglement stehen. Für die Gemeinde wären Landverkäufe weiter möglich, aber das Baurecht bekäme ein stärkeres Gewicht.