Mobilfunk-Antennen menschenverträglich planen

Der Verein Aktives Hochdorf (VAH) und die Grünen Hochdorf wollen ins künftige Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde Bestimmungen aufnehmen, gemäss denen Mobilfunkantennen nur dann und dort errichtet werden können, wenn sie die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährden und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Sie haben eine Petition mit dieser Forderung dem Gemeinderat eingereicht. Der VAH stützt sein Forderung unter anderem auf ein neues Bundesgerichtsurteil, das erstmals eine Gemeinde-Standortplanung für Mobilfunkantennen gutgeheissen hat. Betroffen ist die Berner Gemeinde Urtenen-Schönbühl. Die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Orange und Sunrise hatten sich gegen die von den Stimmbürgern in Urtenen-Schönbühl 2005 angenommene Standortplanung für Mobilfunkantennen gewehrt.

Die Eingabe des VAH im Wortlaut:

Petition zur Teilrevision des Bau- und Zonenreglements

Eingereicht beim Gemeinderat Hochdorf vom Verein Aktives Hochdorf (VAH/Grüne Hochdorf)
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

Der Verein Aktives Hochdorf /Grüne sorgt sich um die Zukunft von Hochdorfs Bevölkerung.

Wir fragen uns, was der Gemeinderat zu unternehmen gedenkt bezüglich einer zukunftgerichteten Lösung, die eine kontrollierte Entwicklung der Antennenlandschaft auf dem Gemeindegebiet beinhaltet.

Zur Erinnerung:

Die IG Antennenstopp 4B (zu welcher einige Mitglieder des VAH auch gehören) ist ja vor einigen Jahren mit dem Ziel gegründet worden, die Emissionen durch neue Technologien in Wohngebieten auf das für die Versorgung notwendige Minimum zu beschränken. Es wurde während vier Jahren engagiert gegen den Bau einer überdimensionierten UMTS Antenne auf dem Areal der 4B.gekämpft. Ein Grossteil der Hochdorfer Bevölkerung unterstützte dieses Anliegen. So konnte der Bau immerhin um 4 Jahre verzögert werden.

Leider fiel der Bundesgerichtsentscheid jedoch zu Gunsten des Betreibers aus.

Die Sorgen um die zukünftige Lebensqualität, Gesundheit und Erhaltung der Wohn- und Lebensqualität in Hochdorf bestehen jedoch weiterhin. Nicht zuletzt auch darum, weil die Gemeinde es bis dato unterlassen hat, mit einer Änderung des Bau- und Zonenreglements die Entwicklung der Antennenprojekte besser zu steuern.

Die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Baugesuchen der letzten Jahre zu Grossantennen für den Mobilfunk und die Reaktion der betroffenen Bevölkerung hat uns in der Ansicht bestärkt, dass es Sinn macht, die Verbreitung dieser Technologie besser zu regeln.

Für die Versorgung des Gemeindegebietes mit Signalen für die Nutzung der mobilen Kommunikation sollen Grundsätze mittels Anpassungen im Bau- und Zonenreglement festgelegt werden, wie das z.B. bei verkehrstechnischen Fragen schon lange gehandhabt wird.

Unser folgender Vorschlag basiert auf der Haltung, dass diese neue Technologie nicht mehr aufzuhalten und Nutzen stiftend ist. Die Versorgung soll jedoch sinnvoll gelöst werden, um das intakte Landschaftsbild der Gemeinde und die Bevölkerung zu schützen. Die Emissionen, deren Langzeitwirkung wissenschaftlich noch nicht eindeutig erforscht sind, müssen in den Wohn- und Arbeitszonen auf das absolute Minimum reduziert werden (selbstverständlich unter Wahrung des Fernmeldegesetzes).

Wir wünschen uns deshalb dringend ortsplanerische Bestimmungen im BZR, die die Antennenentwicklung in der Gemeinde Hochdorf in Zukunft in diesem Sinne steuern.

Nach unserem Wissensstand ist geplant, voraussichtlich im Jahr 2013/14 das Bau- und Zonenreglement zu überarbeiten.

Wir möchten Sie mit dieser Petition bitten, die Gelegenheit wahrzunehmen und eine Änderung/Anpassung des Bau- und Zonenreglement vorzunehmen, im Sinne einer kontrollierten Entwicklung der Antennenlandschaft und einer sinnvollen Nutzung der neuen Technologien.

Dazu sollen Zonen für zukünftige Antennenprojekte ausgeschieden werden.

Als planungsrechtliche Mittel denken wir an eine Negativplanung, an eine Positivplanung und an mögliche Standortevaluationen.

Dies führt unserer Ansicht nach für alle Betroffenen und interessierten Kreise zu mehr Rechtssicherheit bezüglich möglichen Standorten für Antennenprojekte und kann entscheidend mithelfen, die Wohnqualität von Quartieren und ein möglichst intaktes Landschaftsbild zu wahren.

Dafür braucht es jedoch eine gesetzliche Grundlage im kommunalen Recht.

Es sollte also im BZR eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden!

VAH/ Grüne beantragen mit dieser Petition, die nachfolgende Änderung/Ergänzung des Bau- und Zonenreglements in folgendem Sinne zu veranlassen.

Wir bitten Sie, im Bau- und Zonenreglement unter dem entsprechenden Artikel den folgenden Absatz hinzu zu fügen.

Art….

Technische Anlagen

Die Erstellung einer Mobilfunkanlage setzt eine Standortevaluation voraus.

Der Gemeinderat Hochdorf legt den Standort einer Mobilfunkanlage im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung fest.
Gleichzeitig bitten wir Sie, so etwas wie einen Baubann (eine Art Moratorium) oder zeitlich beschränkte Bauzonen zu veranlassen, damit obiges nicht zwischenzeitlich vereitelt werden könnte.

Wir möchten damit verhindern, dass bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Änderung des BZR weitere Baugesuche bewilligt werden müssten.

Wir danken dem Gemeinderat Hochdorf für die wohlwollende Prüfung unserer Petition und die Unterstützung unseres Anliegens und sind jederzeit gerne bereit, unseren Vorschlag und dessen Umsetzung genauer darzulegen.

Mit freundlichen Grüssen

VAH Verein Aktives Hochdorf / Grüne

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